Allgemeine Geschäftsbedingungen von SmartGlassGroup®

 

Punkt 1: Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Leistungen von SmartGlassGroup®. Geschäftsbedingungen entgegenstehender allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind somit unwirksam und werden von SmartGlassGroup® weder anerkannt noch akzeptiert. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SmartGlassGroup® in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.

1.2 Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform sowie der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer von SmartGlassGroup®/CMTEC GmbH.

1.3 Entgegen dem Punkt 1.2 kann der Auftraggeber einen Auftrag an SmartGlassGroup® auch fernmündlich oder mündlich erteilen, wobei in einem solchen Fall das Geschäft als rechtswirksam zustande gekommen gilt, wenn es von SmartGlassGroup® nicht schriftlich widerrufen wird. Das Rechtsgeschäft kann auch durch Ausführungshandlungen von SmartGlassGroup® zu Stande kommen, wobei ein Widerspruch des Auftraggebers nur dann anerkannt wird, wenn dieser nachweislich vor Beginn der Ausführungshandlungen erfolgt.

1.4 Vertretungsbefugt bzw. zeichnungsberechtigt ist ausschließlich der Geschäftsführer von SmartGlassGroup®/CMTEC GmbH. Der Auftraggeber kann keinesfalls von einer Anscheinsvollmacht eines Mitarbeiters von SmartGlassGroup®/CMTEC GmbH ausgehen.

1.5 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beauftragung des Auftraggebers. Sollte der Leistungsumfang vom Auftraggeber nicht eindeutig definiert sein, gelten folgende Punkt als grundsätzlich beauftragt: Feststellung ob Glasoberflächenbeschädigungen vorliegen, Beurteilung der Glasoberflächenbeschädigungen hinsichtlich normativer Zulässigkeit wenn es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt, Ursachenermittlung, Verursacherermittlung, Feststellung ob durch die Glasoberflächenbeschädigungen Gefahr für Leib und Leben besteht.

1.6 SmartGlassGroup® sind Experten für Glasoberflächenbeschädigungen, welche von Schadenserstbesichtigungen bis zu hoch detaillierten Expertisen Ihr sachverständiges Wissen anbieten.

1.7 SmartGlassGroup® ist eine Marke der CMTEC GmbH, FN: 419907k und jedes Rechtsgeschäft gilt als mit der CMTEC GmbH geschlossen.

Punkt 2: Angebote und Befundaufnahmen

2.1 Angebote werden ausschließlich schriftlich erteilt und gelten stets als freibleibend. Die Erstellung eines Angebots verpflichtet SmartGlassGroup® nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Angebot verzeichneten Leistungen.

2.2 Angebote und insbesonders Befundaufnahmen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, entgeltlich. Das Entgelt für die Angebotserstellung wird bei Erteilung eines Auftrages an SmartGlassGroup® gutgeschrieben. Hiermit werden Verbraucher im Sinne des KschG auf die Entgeltlichkeit von Angebote gemäß § 5 Abs. 1 KschG hingewiesen.

2.3 Die Erstellung eines Angebots erfolgt ohne Garantie.

2.4 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag zwischen Auftraggeber und SmartGlassGroup® bedarf der schriftlichen Zustimmung von SmartGlassGroup®.

2.5 Die Annahme eines von SmartGlassGroup® erstellten Angebots ist nur hinsichtlich der angebotenen Leistung möglich.

Punkt 3: Urheberrechtsschutz und einhergehende Strafbestimmungen

3.1 Sämtliche von SmartGlassGroup® erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.

3.2 Expertisen, sachverständige Stellungnahmen, Bemerkungen und Kommentare bezüglich der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Skizzen, planliche Darstellungen, technischen und kaufmännische Berechnungen jedweder Form und Art bleiben das ungeteilte geistige Eigentum von SmartGlassGroup®.

3.3 Jegliche Leistung von SmartGlassGroup® für den Auftraggeber ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Weitergabe von Unterlagen, Dokumenten, Fotos, Expertisen, Plänen, Skizzen, Emails, Stellungnahmen und Bemerkungen durch den Auftraggeber an Dritte (ist jede natürliche oder juristische Person) ist ohne schriftliche Erlaubnis von SmartGlassGroup® strengstens untersagt.

3.4 Die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SmartGlassGroup®. Es gilt die Voraussetzung das an SmartGlassGroup® Dokumenten jegliche Veränderung, Kürzung oder Schwärzung untersagt ist.

3.5 Für den Fall eines Verstoßes gegen die Punkte 3.1 bis 3.4 muss die verstoßende Partei ohne jegliches Widerspruchsrecht binnen 5 Tage ab Aufforderung durch SmartGlassGroup® eine Konventionalstrafe in der Höhe des fünffachen Rechnungsbetrages, jedoch mindestens € 10.000.- zahlen. Es gilt die Beweislastumkehr, wodurch SmartGlassServices® im Falle einer begründeten Vermutung eines Verstoßes berechtigt ist, den Verstoß zu behaupten und die verstoßende Partei kann sich binnen 14 Tagen freibeweisen. Sollte es die verstoßende Partei nicht gelingen SmartGlassGroup® den Nichtverstoß zu beweisen, so ist die Konventionalstraße mit sofortiger Wirkung zu bezahlen. Urheberrechtliche Ansprüche sind von einer Verjährung ausgeschlossen.

3.6. Schadenersatzansprüche bleiben von der Konventionalstrafe unberührt bestehen.

3.7 Sollte SmartGlassGroup® die schriftliche Zustimmung zur Weitergabe von Unterlagen erteilte haben, setzt dies zwingend die Schad- und Klagloshaltung für möglicherweise anfallende Streitkosten, Nebenkosten, sonstige Kosten und allfällige Forderungen von Dritten aus diesen Streitfällen, welche durch die Weiterreichung der Unterlagen entstehen könnten, voraus. Hierbei ist beispielhaft zu verstehen, dass die Dokumente außerhalb der Geschäftsbeziehung zwischen SmartGlassGroup® und dem direkten Geschäftspartner von Dritten verwendet werden könnten, um eigene Interessen durchzusetzen. Um die Kosten durch zum Beispiel eine gerichtliche Streiterklärungen gegen SmartGlassGroup® unwirksam werden zu lassen, muss derjenige der die schriftliche Zustimmung gemäß Punkt 3.3. begehrt, jedenfalls entweder einen ausreichenden Voranschuss oder eine Haftungsgarantie für die Kosten an SmartGlassGroup® übergeben. Die Höhe des Voranschusses oder der Haftungsgarantie wird bei Abschluss der Vereinbarung einvernehmlich bestimmt und laufend in der Art angepasst, dass SmartGlassGroup® kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Punkt 4: Pflichten von SmartGlassGroup®

4.1 SmartGlassGroup® erbringt die geschuldete Leistung entsprechend den Grundsätzen der Standesregeln für Sachverständige unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. SmartGlassGroup® kann einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. SmartGlassGroup® unterliegt bei der Durchführung des Auftrags keinen Weisungen des Auftraggebers.

4.2. Sollten die gutachterlichen Tätigkeiten von weiteren Sachverständigen aus anderen Fachbereichen notwendig werden, so liegt dies in der Verantwortung von SmartGlassGroup® dies dem Auftraggeber aufzuzeigen. Für den Fall, dass SmartGlassGroup® den Bedarf zur Beiziehung eines externen Sachverständigen als notwendig erachtet, steht es SmartGlassGroup® frei einen solchen im Namen des Auftraggebers zur Ergänzung der Expertise zu beauftragen.

4.3. SmartGlassGroup® ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Es steht SmartGlassGroup® auf Kosten des Auftraggebers frei, alle erforderlichen Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Gerüsten, die Beiziehung von Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen, die Beiziehung von Hilfskräften, etc. zu ergreifen um der Beauftragung gerecht werden zu können. Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt SmartGlassGroup® mit dem Auftraggeber vor der Durchführung ab.

4.4. Der Auftraggeber ermächtigt SmartGlassGroup® zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder Dritten und erteilt SmartGlassGroup® nach Aufforderung eine gesonderte Vollmacht.

4.5. SmartGlassGroup® erbringt die Leistung zugunsten der Qualität grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ohne die Zusicherung von Terminen.

Der Zeitraum zur Leistungserstellung beginnt mit der Übergabe sämtlicher für die Erfüllung der Leistung benötigter Unterlagen und der Erteilung etwaig erforderlicher Auskünfte. Ist eine Vorschussleistung oder Vorauszahlung vereinbart oder von SmartGlassGroup® angefordert beginnt der Zeitlauf erst mit Eingang der Zahlung bei SmartGlassGroup®.

Sollten Termine mit Dritten für die Auftragsabwicklung notwendig sein, übernimmt SmartGlassGroup® keinerlei Haftung für die Einhaltung ausnahmsweise vereinbarter Zeitläufe.

4.6. SmartGlassGroup® hat die Überschreitung von ausnahmsweise zugesicherten Terminen in folgenden Fällen nicht zu vertreten: höhere Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung,

Der Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung bzw. wegen Überschreitung des vereinbarten Zeitraumes in einem solchen Fall ist ausgeschlossen. Wird SmartGlassGroup® die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in diesen Fällen unmöglich, so wird SmartGlassGroup® von seinen Vertragspflichten frei. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden für diesen Fall ausgeschlossen.

4.7 Wird der Beginn der Leistungsausführung durch den Auftraggeber verzögert oder wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die alleine der Rechtssphäre von SmartGlassGroup® zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Dies gilt ebenso im Falle von Zusatzaufträgen.

4.8 Etwaige Pönalen oder Vertragsstrafen zu Lasten von SmartGlassGroup® verlieren, wenn das Verschulden nicht eindeutig und ausschließlich der Sphäre von SmartGlassGroup® zurechenbar ist, Ihre Grundlage und können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.

Punkt 5: Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt SmartGlassGroup® rechtzeitig und unentgeltlich die ihm zur Verfügung stehenden und für die Ausführung des Auftrages notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Auftraggeber setzt SmartGlassGroup® ferner von allen Vorgängen und Umständen (z.B. Schriftverkehr), die erkennbar für die Erstattung der Expertise von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis.

5.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch Behörden sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen.

5.3 Sollte die Erbringung der Leistungen seitens SmartGlassGroup® mehrere Tage dauern, so hat der Auftraggeber für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter, sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien, zur Verfügung zu stellen.

5.4 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, wird jeglicher dafür notwendige Mehraufwand von SmartGlassGroup® gesondert verrechnet.

5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf alle Kosten für notwendige Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Gerüsten, die Beiziehung von Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen, die Beiziehung von Hilfskräften, etc. welche aus Punkt 4.3 entstehen zu tragen.

5.6 Die durch Verzögerungen anfallenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die der Verzögerungen zu Grunde liegenden Umstände nicht eindeutig der Rechtssphäre von SmartGlassGroup® zuzuordnen sind.

Punkt 6: Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten stehts die im Angebot angeführten Preise und im Falle von Auftragserweiterungen bzw. Folgeaufträgen kann nicht von Preisen aus alten bzw. laufenden Aufträgen ausgegangen werden.

6.2 SmartGlassGroup® hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zuzüglich Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender oder vereinbarter Höhe sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.3 Das vereinbarte Entgelt wird mit Zugang der Expertise beim Auftraggeber bzw. Übernahme der Leistung durch den Auftraggeber prompt ohne jegliche Fristen fällig.

6.4 Für etwaige Zahlungskonditionen und Fristen gilt, dass, unabhängig von Prüffristen und Postwegen, das Ausstellungsdatum der Rechnung maßgeblich ist.

6.5 SmartGlassGroup® ist berechtigt, das fällige Entgelt mit der Versendung der Expertise per Nachnahme zu erheben.

6.6 Es steht SmartGlassGroup® frei, unmittelbar nach der Beauftragung von Arbeiten bzw. vor Antritt dieser eine Akontozahlung von bis zu 50% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

6.7 Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen von SmartGlassServices® binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.

6.8 SmartGlassGroup® ist ebenso berechtigt das gesamte vereinbarte Entgelt als Vorauszahlung zu verlangen.

6.9 Im Fall des Zahlungsverzugs ist SmartGlassGroup® berechtigt, ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 12% zu erheben. Zahlungen werden zunächst auf allfällige Mahngebühren, Kosten, Zinsen und erst danach auf die älteste fällige Rechnung angerechnet.

6.10 Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung, ist SmartGlassGroup® berechtigt, Mahnspesen zu Lasten des Auftraggebers in Rechnung zu stellen und die Arbeiten bis zum Erhalt der Teilzahlung einzustellen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, noch darf er Ersatzvornahmen veranlassen.

6.11 Die Aufrechnung gegen Ansprüche von SmartGlassGroup® ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6.12 Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

6.13 Im Falle der Einleitung eines Ausgleichs- oder Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber sind alle Forderungen seitens SmartGlassGroup® aus der laufenden Geschäftsverbindung, einschließlich später fälliger und noch nicht bezahlter Forderungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Zahlungsziel unverzüglich fällig, und die in den Rechnungen abgezogenen Rabatte und Nachlässe verlieren ihre Wirksamkeit.

6.14 Für alle Leistungen seitens SmartGlassGroup® gilt die Praxis des Zug um Zug Geschäfts.

6.15 Es steht SmartGlassServices® frei, jeden Kunden einer oder laufender Bonitätsprüfung(en) zu unterziehen. Stellt sich bei der Bonitätsprüfung eines Auftraggebers, unter Umständen erst nach Abschluss des Rechtsgeschäfts ein Risiko für SmartGlassGroup® dar, so ist SmartGlassGroup® berechtigt die gesamte Auftragssumme vor Antritt der Arbeiten als Vorauskasse zu begehren. Geschäfte auf Vorauskasse werden erst nach Einlangen der gesamten Summe auf dem Konto von SmartGlassGroup® disponiert, wodurch sich der Ausführungstermin zwangsweise verschiebt.

Punkt 7: Verschwiegenheit

7.1 SmartGlassGroup® wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung der Leistung bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter von SmartGlassGroup®. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, darf SmartGlassGroup® Bilder von Objekten und Namen von Auftraggebern als Referenz verwenden.

7.2 Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn SmartGlassGroup® auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Leistungserstellung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet wird, sowie dann, wenn der Auftraggeber SmartGlassGroup® von der Schweigepflicht entbindet.

Punkt 8: Verwendung von personenbezogenen Daten

8.1 Die von SmartGlassGroup® verarbeiteten personenbezogenen Daten limitieren sich auf: Schadennummer, Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse und gegebenenfalls Fotos von Sachen. Diese Daten werden ausschließlich zur Definition des Schadens, des Schadenortes und zur Zuordnung des Schadenfalles verwendet. Sinngemäß gilt dies auch für Fälle von allfälligen Mängeln.

Nach Durchführung der Prüfungsdokumentation des Kostenvoranschlages, des Angebotes, der Rechnung bzw. unserer sachverständigen Leistungen und Legung unseres Honorars werden die personenbezogenen Daten, die nicht mehr für den ursprünglichen Zweck verwendet werden, entsprechend der DSGVO (EU­ Datenschutz-Grundverordnung) anonymisiert bzw. gelöscht.

Deshalb ist es erforderlich bei allfälligen Rückfragen des Auftraggebers für die Herstellung eines Bezugs zur Thematik unsere interne Nummer anzugeben.

Punkt 9: Haftungsbeschränkung

9.1 Hinsichtlich der Haftung für Leistungen durch SmartGlassGroup® gelten die einschlägigen Bestimmungen für Sachverständige des österreichischen AGBGs in der geltenden Fassung.

9.2 Einvernehmlich wird die Haftung von SmartGlassGroup® für Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesonders für Schäden, welche im Rahmen von Befundaufnahmen und der damit verbundenen Schadenanalyse entstehen.

9.3 Einvernehmlich wird die Haftung von SmartGlassGroup® für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden, gleich welcher Art, sowie für den Ersatz von entgangenem Gewinn, ebenso wie für den Verlust von Daten oder Schäden an materiellen Werten und Rechten, ausgeschlossen.

9.4 SmartGlassGroup® haftet nicht für Leistungen von unternehmensfremden Erfüllungsgehilfen und Gutachtern jeglicher Art.

9.5 Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.

9.4 Schäden aufgrund von Falschangaben durch den Auftraggeber oder das Versäumen der Warn- und Hinweispflicht gehen generell zu Lasten des Auftraggebers.

Punkt 10: Gewährleistung

10.1 Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 Satz 2 ABGB gilt als ausgeschlossen.

10.2 Beanstandungen sind SmartGlassGroup® gem. Punkt 6 unverzüglich mitzuteilen; für versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht des Auftraggebers die Bestimmungen des Unternehmergesetzbuchs, soweit nicht ein Konsumentengeschäft vorliegt.

10.3 Darüber hinausgehende Ersatzansprüche oder Mangelfolgeschäden gegen SmartGlassGroup® sind ausgeschlossen.

Punkt 11: Kündigung

11.1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

11.2.SmartGlassGroup® kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit außerordentlich schriftlich kündigen. Für SmartGlassGroup® liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf SmartGlassGroup® in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis der Leistungserstellung zu verfälschen und SmartGlassGroup® nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn die vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen ausbleiben, der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.

11.3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch SmartGlassGroup® bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen, bestehen.

Punkt 10: Sonstiges

10.1 Mündliche Nebenabsprachen, insbesondere mit Personal von SmartGlassGroup®, haben keine Gültigkeit. Alle, eines mit SmartGlassGroup® geschlossenen Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen und Mitteilungen des Auftraggebers sind nur dann von rechtlicher Wirkung, wenn sie schriftlich erfolgen und von einer von SmartGlassGroup® vertretungsbefugten/zeichnungsberechtigten Person bestätigt werden.

10.2 Als Gerichtsstand gilt das BG 9400 Wolfsberg in Österreich als vereinbart.

10.3 SmartGlassGroup® ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den für den Auftraggeber örtlich und sachlich zuständigen Behörden und Gerichte geltend zu machen. Dies gilt aber keinesfalls für den Auftraggeber.

10.4 Für alle mit SmartGlassGroup® geschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen treten jene, welche den ungültigen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen.

10.6 Diese Version der AGB ersetzt frühere Versionen. Stand 30.10.2019

10.7 Ausführliche Informationen zu EU-DSGVO der Firma SmartGlassGroup© operated by CMTEC GmbH finden Sie online unter: www.SmartGlassGroup.at/datenschutz